Fernstudium Jura – Anrechnung von Vorleistungen

In Zusammenhang mit dem Fernstudium Jura stellt sich bei vielen Menschen die Frage nach der Anrechnung von etwaigen Vorleistungen. All diejenigen, die über eine einschlägige Vorbildung verfügen und nun per Fernstudium Jura den Bachelor of Laws oder Master of Laws anstreben, wünschen sich eine größtmögliche Anerkennung ihrer Vorleistungen. Dadurch werden ihnen einzelne Module anerkannt, so dass sich der Aufwand des juristischen Fernstudiums deutlich verringert. Da es sich dabei um eine nicht unerhebliche Belastung neben Beruf und/oder Familie handelt, ist jede Erleichterung sehr willkommen. Zudem sorgt die Anerkennung von Vorleistungen auch dafür, dass sich die Kosten für das Fernstudium Recht reduzieren. Angesichts der teils erheblichen Studiengebühren ist dieser Aspekt nicht zu unterschätzen.

Werden bereits erbrachte Vorleistungen anerkannt, ist dies für Teilnehmer/innen an einem Fernstudium Jura von großem Vorteil. Allerdings sollte man seine eigenen Kenntnisse auch realistisch einschätzen. Falls seit der Vorleistung bereits einige Jahre vergangen sind und einiges bereits in Vergessenheit geraten ist, ist es fraglich, ob sich eine Anrechnung nicht später rächt. Die betreffenden Kenntnisse sind nicht mehr präsent, werden aber im weiteren Studienverlauf vorausgesetzt. Insbesondere in der Rechtswissenschaft, die einem stetigen Wandel unterliegt, kann es folglich zuweilen ratsam sein, auf die Anerkennung von Vorleistungen zu verzichten. Fernstudierende sollten aber zumindest selbstkritisch sein und nicht nur die kürzere Dauer und geringeren Kosten sehen. Es hat schließlich seinen Grund, warum die einzelnen Module im Fernstudium Jura vorgesehen sind.

Anrechnung von Vorleistungen bei einem Wechsel ins Fernstudium Recht

Besonders viele Menschen, die bereits Jura mit dem Ziel Erste Juristische Prüfung studiert haben und an dem Staatsexamen gescheitert sind, landen beim Fernstudium Recht mit dem Ziel Bachelor of Laws beziehungsweise Master of Laws. Auf diese Art und Weise wollen sie doch noch einen juristischen Hochschulabschluss erlangen, um am Ende nicht ganz mit leeren Händen dazustehen. Im Vorstudium haben sie zumeist fleißig Scheine gesammelt, was auch im Fernstudium Jura Berücksichtigung finden sollte. Daher ist die Anrechnung der Scheine ein wichtiges Thema. Zuweilen meinen Interessierte in einer solchen Situation, ihnen müsste alles abgesehen von der Abschlussarbeit angerechnet werden, da sie ein komplettes Jurastudium absolviert haben und lediglich nicht die Erste Juristische Prüfung vorweisen können. Dem ist aber keineswegs so, denn auch das Fernstudium Recht ist kein juristisches Schmalspurstudium, sondern eine eigenständige akademische Ausbildung im Fachbereich der Rechtswissenschaft. Einzelne Vorleistungen können aber durchaus anerkannt werden, wobei die Anerkennung oftmals begrenzt ist und nur bei inhaltsgleichen Studienleistungen in Betracht kommt.

Im Falle eines Wechsels vom Staatsexamen zum Bachelor-Fernstudium Jura ist eine Anerkennung der Vorleistungen somit nicht garantiert. Fernstudierende müssen Eigeninitiative an den Tag legen und einen entsprechenden Antrag bei der neuen Hochschule stellen. Gegebenenfalls kann dies bereits vor der Immatrikulation geschehen, so dass man abschätzen kann, in welchem Umfang die bereits erbrachten Leistungen auf das rechtswissenschaftliche Fernstudium zum Bachelor of Laws angerechnet werden.

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