Fernstudium Jura Voraussetzungen

Berufstätige, die von einem berufsbegleitenden Fernstudium Jura träumen, sollten sich zunächst über die geltenden Voraussetzungen informieren und bei den betreffenden Anbietern und Hochschulen Informationsmaterial anfordern. Oftmals reicht aber auch schon eine ausführliche Recherche im Internet aus, um in Erfahrung zu bringen, ob man die Voraussetzungen für das Jura-Fernstudium erfüllt. In diesem Zusammenhang müssen persönliche und formale Voraussetzungen differenziert betrachtet werden.

Formale Voraussetzungen für das Fernstudium Jura

Wer sich auf akademischem Niveau mit dem Bereich Recht auseinandersetzen und zugleich die Basis für eine vielversprechende Karriere in der Wirtschaft legen will, muss sich zunächst mit den formalen Voraussetzungen befassen, die mit einem Fernstudium Jura einhergehen. Wenn es darum geht, den Bachelor of Laws oder den Bachelor in Wirtschaftsrecht zu erwerben, muss man üblicherweise über die Hochschulreife verfügen. Das Abitur beziehungsweise das Fachabitur ist demnach als Hochschulzugangsberechtigung eine wesentliche Voraussetzung für ein akademisches Studium. Dass dieses als Fernstudium konzipiert ist, spielt dabei keine Rolle.

Einige Hochschulen bestehen auf weitere formale Bedingungen, wie zum Beispiel eine mehrjährige Berufserfahrung oder eine parallele Berufstätigkeit. Für ein Master-Fernstudium in Jura muss man mitunter ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder das erste Staatsexamen vorweisen können, weil der Master als Weiterbildung im Bereich Recht vorgesehen ist und daher entsprechende Kenntnisse voraussetzt. Die formalen Voraussetzungen für ein Jura-Fernstudium können von Studiengang zu Studiengang variieren und hängen vor allem von den Hochschulen ab, weshalb Studieninteressierte Kontakt zur Hochschule ihrer Wahl aufnehmen sollten.

Ist ein Jura-Fernstudium auch ohne Abitur möglich?

Dass ein Studium die Hochschulreife erfordert, versteht sich im Allgemeinen von selbst. Nichtsdestotrotz fragen sich viele Menschen, ob ein Fernstudium im Bereich Jura auch ohne Abitur möglich ist. Dies ist durchaus der Fall, so dass Menschen, die die Schule mit einem anderen Abschluss als dem Abitur beendet haben, trotzdem berufsbegleitend Jura oder ein anderes rechtswissenschaftliches Fach studieren können. So kann eine erfolgreiche Aufstiegsfortbildung ebenfalls den Zugang zum Studium ermöglichen. Berufliche Qualifizierte können ebenfalls eine Zulassung erhalten, so dass das Jura-Fernstudium in Deutschland somit auch ohne Abitur aufgenommen werden kann. Im Rahmen einer ausführlichen Studienberatung lassen sich Fragen zu den formalen Zulassungsbedingungen leicht klären.

Persönliche Voraussetzungen für ein juristisches Fernstudium neben dem Beruf

Nicht nur die formalen, sondern auch die persönlichen Voraussetzungen sollten vor der Einschreibung für ein Jura-Fernstudium genau geprüft werden. Wer berufsbegleitend Jura oder Wirtschaftsrecht studieren will, braucht ein gewisses Organisationstalent, viel Ehrgeiz und eine hohe Motivation. Weiterhin sollte man dem lebenslangen Lernen gegenüber offen eingestellt sein und auch nach Feierabend diszipliniert arbeiten können, schließlich will man neben dem Beruf ein akademisches Studium erfolgreich meistern und muss sich folglich mehrere Semester lang dem anspruchsvollen Studienfach Jura widmen.

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