Fernuni Hagen bietet Rechtswissenschaften mit der Option EJP

Die Möglichkeit, ein Fernstudium Jura beziehungsweise Wirtschaftsjura berufsbegleitend zu absolvieren, besteht bereits seit einigen Jahren an einigen deutschen Hochschulen. Wer sich neben dem Beruf juristisches Fachwissen aneignen möchte, hat somit vielfach Gelegenheit dazu. Ein großes Manko war allerdings bisher, dass lediglich der Bachelor of Laws sowie Master of Laws als Abschlüsse möglich waren, so dass eine Befähigung zum Richteramt für Fernstudierende nicht vorgesehen war. In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Menschen das Jurastudium mit einer Karriere als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Notar oder Richter verbinden, erschien das Fernstudium Jura zuweilen wenig reizvoll. Folglich ist es nicht verwunderlich, dass sich im Bereich der Fernstudiengänge vor allem das Wirtschaftsrecht durchsetzen konnte.

Erste juristische Prüfung per Fernstudium ablegen

Bachelor und Master fallen hinsichtlich der Juristenausbildung in Deutschland aus dem Rahmen, denn wer als Volljurist durchstarten will, muss zunächst die erste juristische Prüfung ablegen, anschließend ein zweijähriges Referendariat absolvieren und abschließend noch das zweite Staatsexamen bestehen. Bachelor und Master spielen in diesem System keine Rolle und führen somit nicht zum Volljuristen.

Nun hat die Fernuni Hagen, bei der es sich um die einzige staatliche Fernuniversität Deutschlands handelt, ein neues Studienangebot vorgestellt, das erstmals die Option bietet, im Rahmen eines juristischen Fernstudiums die erste juristische Prüfung abzulegen. Wer sich für das Bachelor-Fernstudium Rechtswissenschaften an der Fernuni Hagen entscheidet, hat ab dem Wintersemester 2016/2017 die Möglichkeit, zusätzlich die Option EJP zu wählen. Aber auch all diejenigen, die bereits über den Bachelor of Laws mit mindestens 210 ECTS verfügen, können sich für den Ergänzungsstudiengang einschreiben und auf diese Art und Weise berufsbegleitend die Vorbereitung auf das sogenannte erste Staatsexamen absolvieren.

Der Fernuni Hagen ist es somit endlich gelungen, auch Berufstätigen die Chance zu geben, die klassische Juristenausbildung zu absolvieren. In Anbetracht der Tatsache, dass das Fernstudium Jura bereits seit vielen Jahren Teil des Studienangebots ist, wurde so eine Lücke geschlossen. Der innovative Fernstudiengang Erste Juristische Prüfung, kurz EJP, beinhaltet den universitären Teil und geht zugleich mit der Zulassung zum staatlichen Pflichtteil einher. Im Anschluss an das Fernstudium können die Absolventen das obligatorische Rechtsreferendariat in Angriff nehmen und stehen Juristen klassischer Präsenzhochschulen somit in nichts nach.

Zum ersten Mal ist es so möglich, nach dem Jura-Fernstudium in die klassischen juristischen Berufsfelder einzusteigen. Unabhängig davon, welche Karrierepläne man verfolgt, muss man folglich künftig keine Abstriche mehr machen und kann so im Zuge des Fernstudiums durchaus Rechtsanwalt oder Richter werden. Durch die Verknüpfung des Bachelors mit dem ersten Staatsexamen erhalten die erfolgreichen Fernstudenten eine interessante Doppelqualifikation.

Obwohl es fortan möglich ist, die Erste Juristische Prüfung per Fernstudium abzulegen, darf der Anspruch nicht unterschätzt werden. In der Praxis dürfte es recht schwierig werden, die intensive Examensvorbereitung berufsbegleitend zu absolvieren.

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