Jura-Studium abbrechen – Was dann?

Jedes Jahr stehen unzählige Abiturienten vor der Entscheidung für ein Studienfach. Nicht selten macht sich diesbezüglich Ratlosigkeit breit, weil die jungen Erwachsenen noch nicht so recht wissen, was sie mit ihrer Zukunft anfangen sollen. Ein prestigeträchtiges Fach wie die Rechtswissenschaften erscheint in diesem Zusammenhang äußerst vielversprechend, schließlich sind Juristen in der Gesellschaft hoch angesehen und gelten im Allgemeinen auch als Besserverdiener. So liegt es für viele Abiturienten nahe, sich für ein Jura-Studium zu immatrikulieren. Insbesondere dann, wenn die Eltern bereits im juristischen Bereich tätig sind und sich dies ebenfalls von ihrem Nachwuchs wünschen.

Unabhängig davon, ob es der Wunsch der Eltern, eigene Begeisterung für das Fach oder ein anderer Grund war, der einen zu der Immatrikulation in einen rechtswissenschaftlichen Studiengang bewegt hat, stellen nicht wenige Jurastudenten nach einiger Zeit fest, dass sie mit ihrer Studienwahl falsch lagen. All diejenigen, denen es so ergeht, sollten sich zunächst fragen, ob sie nicht vielleicht nur einen zwischenzeitlichen Durchhänger haben. Wer dies eindeutig verneinen kann und im Jura-Studium unglücklich ist, sollte keine Zeit mehr verlieren und das juristische Studium abbrechen. Dies ist ohne Frage ein weitgreifender Schritt, aber man sollte den Tatsachen ins Auge sehen und sich nicht an ein ohnehin schon gescheitertes Studium klammern. Je länger man wartet, desto schwieriger kann ein Wechsel werden.

Studierende, die ihr Jura-Fernstudium in den ersten Semestern abbrechen, können einfach den Studiengang wechseln oder vielleicht auch eine Ausbildung beginnen. Sie sind jung und haben noch nicht allzu viel Zeit verloren. Wer dahingegen bereits mehrere Jahre in die Rechtswissenschaften investiert hat und dann vielleicht am ersten oder zweiten Staatsexamen scheitert, steht ohne Abschluss da und weiß erst einmal nicht weiter. Obwohl die Situation dramatisch erscheint, ist sie keineswegs hoffnungslos. Jurastudenten, die das Examen nicht geschafft haben, verfügen nichtsdestotrotz über umfangreiches rechtswissenschaftliches Fachwissen. Juristische Sachverhalte prägen das alltägliche Leben, so dass sich durchaus auch interessante berufliche Perspektiven nach einem abgebrochenen Jura-Studium ergeben können. Beispielsweise in der freien Wirtschaft werden vielfach Fachkräfte mit juristischen Kompetenzen benötigt. Eine Zulassung als Anwalt ist keineswegs Pflicht. Gegebenenfalls kann es also sinnvoll sein, sich ökonomische Kompetenzen anzueignen, indem man BWL oder Wirtschaftsrecht studiert. Im Allgemeinen muss man sich natürlich von den klassischen juristischen Berufen verabschieden und stattdessen nach Positionen Ausschau halten, in denen keine studierten Volljuristen gefordert sind, rechtliches Wissen aber von großem Vorteil ist. Rechtsabteilungen in Unternehmen, Unternehmensberatungen, Versicherungen und Steuerberatungskanzleien können in diesem Zusammenhang interessante Adressen sein.

Auch ein spät abgebrochenes Jurastudium bedeutet demnach keineswegs, dass man beruflich kein Bein mehr auf den Boden bekommt. Mit entsprechender Eigeninitiative kann man durchaus Nutzen aus den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ziehen. Der größte Fehler, den man nach einem solchen Studienabbruch begehen kann, ist, den Kopf in den Sand zu stecken. Zunächst mag dies durchaus gerechtfertigt sein, weil man von seinen bisherigen Plänen Abstand nehmen muss, doch dann muss man frisch zur Tat schreiten und seine Zukunft aktiv gestalten.

Tags:Jura, Studium

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