Kann man per Fernstudium Volljurist werden?

Viele Menschen träumen von einer Karriere als Rechtsanwalt oder in einem anderen klassischen juristischen Beruf und bereuen es, dass sie im Anschluss an die Schulzeit kein klassisches Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität aufgenommen haben. Strenge Zulassungsbeschränkungen, die lange Studiendauer oder auch das zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandene Interesse an juristischen Themen können Gründe dafür sein, dass Abiturienten sich nicht für das Jurastudium eingeschrieben haben. Die Möglichkeit, ein Fernstudium der Rechtswissenschaften neben dem Beruf zu absolvieren, kommt da wie gerufen, doch in der Regel erwirbt man so den Bachelor of Laws beziehungsweise Master of Laws. Die deutsche Juristenausbildung sieht allerdings andere Abschlüsse vor, denn wer die Befähigung zum Richteramt anstrebt, muss die erste juristische Prüfung, ein Rechtsreferendariat sowie das zweite Staatsexamen erfolgreich bestehen. Die durch den Bologna-Prozess eingeführten akademischen Grade haben folglich, zumindest bislang, keine Relevanz für die Qualifizierung als Volljurist.

Die gängigen Fernstudiengänge aus dem rechtswissenschaftlichen Bereich führen zum Bachelor beziehungsweise Master und sehen keine Vorbereitung auf das erste Staatsexamen vor, so dass sich die meisten Menschen recht schnell von dem Traum verabschieden, per Fernstudium Jura Volljurist zu werden. Dies ist jedoch etwas vorschnell, denn vor allem in der jüngeren Vergangenheit hat sich diesbezüglich einiges in der Juristenausbildung getan. So besteht ab dem Wintersemester 2016/2017 an der Fernuniversität in Hagen die Möglichkeit, sich für ein EJP-Fernstudium einzuschreiben. Dabei handelt es sich um einen Aufbaustudiengang, der parallel oder nach dem Bachelor of Laws belegt werden kann und die Studierenden auf die erste juristische Prüfung vorbereitet.

Berufsbegleitendes Fernstudium zum Volljuristen ist nur mit Einschränkungen möglich

Grundsätzlich lässt sich folglich feststellen, dass es in Deutschland mittlerweile möglich ist, per Fernstudium Jura Volljurist zu werden. Hierfür sorgt das neue EJP-Fernstudium der Fernuni Hagen. Nichtsdestotrotz ist die berufsbegleitende Ausbildung zum Volljuristen nur mit Einschränkungen möglich. Das Studium kann in Form eines Fernstudiums durchaus neben dem Beruf erfolgen, doch spätestens in der Examensvorbereitung stößt man an seine Grenzen. Darüber hinaus müssen die praktische Studienzeit sowie das Referendariat absolviert werden, was berufsbegleitend nicht möglich ist. Zu guter Letzt steht dann das zweite Staatsexamen an, dessen hoher Anspruch die gesamte Aufmerksamkeit erfordert. Zunächst kann man Jura durchaus berufsbegleitend als Fernstudium studieren, doch früher oder später muss man auf dem Weg zum Volljuristen einsehen, dass eine parallele Berufstätigkeit diesem Karriereziel im Wege steht.

Tags:Fernstudium, Jura, Volljurist

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