Jura-Studium – Master oder Staatsexamen

Das deutsche Jura-Studium nimmt eine besondere Stellung innerhalb des Hochschulwesens ein, wie unter anderem anhand der verfügbaren Abschlüsse und ihrer beruflichen Möglichkeiten deutlich wird. Im Zuge des Bologna-Prozesses, der die traditionellen Abschlüsse an den Hochschulen Deutschlands größtenteils durch das gestufte Studienmodell ersetzt hat, wurden zwar auch im Bereich der Rechtswissenschaften der Bachelor sowie der Master eingeführt, das Staatsexamen konnten sie allerdings nicht verdrängen. Master und Staatsexamen existieren folglich nebeneinander, was dazu führt, dass sich die Frage stellt, welcher der Abschlüsse die richtige Wahl ist. Pauschal lässt sich dies nicht so einfach beantworten und sollte von den jeweiligen Karrierezielen abhängig gemacht werden.

Nur per Staatsexamen Volljurist werden

Der klassische Weg eines angehenden Juristen beginnt mit dem Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität. Dieser universitäre Abschnitt wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen, bevor das Referendariat erfolgt. Um als Volljurist anerkannt und somit die Befähigung zum Richteramt zu erwerben, die gleichzeitig auch als Voraussetzung für die Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt gilt, muss noch das zweite Staatsexamen abgelegt werden. Wer all diese Hürden erfolgreich genommen hat, kann alle Optionen nutzen. In der Theorie stehen Absolventen dann alle Türen offen, in der Praxis zeigt sich allerdings immer wieder, dass dies nur mit Prädikatsexamen der Fall ist.

Wenn es um einen klassischen juristischen Beruf wie Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt geht, führt bislang kein Weg am Staatsexamen vorbei.

Der LL.M. und seine beruflichen Möglichkeiten

Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich parallel zum althergebrachten Staatsexamen ein alternatives Ausbildungsmodell in den Rechtswissenschaften etabliert, das zum Bachelor und Master in Jura führt. Der LL.M. bringt zwar keine Volljuristen hervor, beschert den Absolventen aber dennoch gute Berufsaussichten. Oftmals verfügen sie über wirtschaftswissenschaftliches und juristisches Fachwissen, das ihnen im Personalwesen, der Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Steuerberatung sowie in Rechtsabteilungen von Unternehmen, Gewerkschaften und Verbänden zugutekommt.

Klassische Juristenausbildung ist weiterhin die erste Wahl

Die Tatsache, dass sich nach wie vor viele juristische Fakultäten schwertun, Bachelor- und Master-Studiengänge im Bereich der Rechtswissenschaften einzuführen, sowie die Restriktionen, die mit dem Master in Jura einhergehen, ist es nicht verwunderlich, dass sich ein großer Teil der angehenden Juristen für die klassische Juristenausbildung inklusive Staatsexamen entscheidet. Einige wenige Universitäten, wie zum Beispiel die Universität Mannheim, verbinden die europaweit einheitlichen Studienabschlüsse mit den Traditionen der Juristenausbildung in Deutschland. Studienanfänger beginnen hier stets mit dem Bachelor, können aber durchaus bis zum Staatsexamen weitermachen und die Uni somit als Volljurist verlassen. Das sogenannte Mannheimer Modell zeigt somit, dass sich Master und Staatsexamen keineswegs ausschließen müssen. Mehr auch zum hier zum Fernstudium Jura.

Tags:master, staatsexamen

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