Viele Menschen träumen von einer Karriere als Rechtsanwalt oder in einem anderen klassischen juristischen Beruf und bereuen es, dass sie im Anschluss an die Schulzeit kein klassisches Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität aufgenommen haben. Strenge Zulassungsbeschränkungen, die lange Studiendauer oder auch das zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandene Interesse an juristischen Themen können Gründe dafür sein, dass Abiturienten sich nicht für das Jurastudium eingeschrieben haben. Die Möglichkeit, ein Fernstudium der Rechtswissenschaften neben dem Beruf zu absolvieren, kommt da wie gerufen, doch in der Regel erwirbt man so den Bachelor of Laws beziehungsweise Master of Laws. Die deutsche Juristenausbildung sieht allerdings andere Abschlüsse vor, denn wer die Befähigung zum Richteramt anstrebt, muss die erste juristische Prüfung, ein Rechtsreferendariat sowie das zweite Staatsexamen erfolgreich bestehen. Die durch den Bologna-Prozess eingeführten akademischen Grade haben folglich, zumindest bislang, keine Relevanz für die Qualifizierung als Volljurist.